Aufhebung des PKK-Verbotes gefordert

(jW) Aufhebung des PKK-Verbots gefordert.  

Linke-Bundestagsabgeordnete solidarisieren sich mit prokurdischem Aktivisten.

Von Florian Wilde.

Zwei Bundestagsabgeordnete der Linkspartei, Nicole Gohlke und Jan van Aken, übergaben am Donnerstag vor dem Berliner Reichstagsgebäude in einer symbolischen Aktion einen Scheck an den prokurdischen Aktivisten Arian W., der wegen der Verwendung verbotener kurdischer Symbole zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Die Abgeordneten wollten damit ein Zeichen gegen das Verbot der kurdischen Arbeiterpartei PKK in Deutschland setzen.

Hintergrund: Im Herbst 2014 war es infolge der Belagerung Kobanis in Nordsyrien durch die Terrororganisation »Islamischer Staat« zu zahlreichen Demonstrationen in Deutschland gekommen, auf denen eine Aufhebung des PKK-Verbots gefordert wurde. So auch auf einer Demonstration am 29. November in Frankfurt am Main. Dort wurde Arian W. von der Polizei in Gewahrsam genommen, weil er ein Fronttransparent mit der Aufschrift »Weg mit dem Verbot der PKK! Solidarität mit dem kurdischen Befreiungskampf!« getragen hatte, auf dem ein halberroter Stern auf gelben Grund im grünen Kreis zu sehen war. Für diesen angeblichen Verstoß gegen die Verwendung verbotener kurdischer Symbole wurde W. anschließend zu einer Geldstrafe von 800€ verurteilt. Gohlke und van Aken übernahmen nun die Hälfte der Kosten.

Nicole Gohlke war im Herbst 2014 ebenfalls wegen des Zeigens einer PKK-Fahne auf einer Kundgebung in München angezeigt und in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 10.000€ auf Bewährung verurteilt worden. Sie erklärte gegenüber „junge Welt“: „Als selbst Betroffene ist für mich selbstverständlich, mich mit jenen zu solidarisieren, die wegen dieses absurden Verbotes von der Justiz belangt werden. All das, was gegenwärtig gegen linke Politiker in der Türkei, aber auch gegen kritische Journalisten und Wissenschaftler unternommen wird, basiert auf dem Konstrukt, dass sie Kontakt zur PKK als angeblicher Terrororganisation hätten. Indem die Bundesregierung die PKK ebenfalls als Terrorganisation einstuft, leistet sie der Unterdrückung der Opposition in der Türkei unmittelbar Vorschub.“

Jan van Aken, der die vergangenen Tage zu einem Solidaritätsbesuch bei Abgeordneten der HDP in der Türkei gewesen war, meinte: „Die Zeit der Worte ist vorbei, die Bundesregierung muss endlich handeln und ihre praktische und massive Unterstützung der türkischen Regierung einstellen. Teil dieser Unterstützung ist das Festhalten am PKK-Verbot, obwohl alle Welt und auch führende Politiker der Bundesregierung genau wissen, dass die PKK keine Terrororganisation ist. Die Aufhebung des PKK-Verbotes wäre ein unmißverständliches Zeichen an Erdogan, dass er alle roten Linien überschritten hat.“

Arian W. zeigte sich sehr erfreut über die Solidarität durch die Bundestagsabgeordneten der LINKEN und wünschte sich, dass auch die zahlreichen kurdischen Aktivisten, die in Deutschland mit Verfahren wegen der Verwendung ihrer verboten Symbole überzogen werden, und die gegenwärtig zwölf kurdischen Gefangenen, die wegen angeblicher Mitgliedschaft der PKK in deutschen Gefängnissen sitzen, eine solche Solidarität erfahren.

Erst vergangene Woche hatte ein belgisches Gericht ein Verfahren gegen 30 kurdische Aktivisten wegen angeblicher PKK-Mitgliedschaft eingestellt. Begründung: In der Türkei gebe es einen bewaffneten Konflikt, und die PKK wäre folglich nicht als Terrororganisation, sondern als Konfliktpartei einzustufen.

Vorabversion eines Artikels, der am 11.11.2016 in der junge Welt erschien: https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=%2F2016%2F11-11%2F007.php